Selbstverteidigung und Notwehr

Selbstverteidigung und Notwehr

Für den Ernstfall braucht es nicht nur eine Waffe, man muss auch damit umgehen können. Dazu trainieren Prepper den Umgang mit Waffen regelmässig

Seit Urzeiten kann der Mensch nur mit Waffen überleben, weil er sich unbewaffnet nicht einmal vor einem Raubtier schützen kann, geschweige denn vor verbrecherischen Angriffen. Deshalb haben wir den Reflex, uns mit einer der bedrohlichen schützenden Waffe auszurüsten. Schutz und Selbstverteidigung sind der Hauptzweck der Waffen. Wegen der abschreckenden Wirkung schützen Sie bereits durch ihr blosses Vorhandensein. Unsere legalen Waffen bedeuten keine Bedrohung, wie die Gegner von Waffen gerne behaupten, sondern Sicherheit.

Ist Notwehr ein Menschenrecht?

Die UN hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit formuliert, auch auf Selbstverteidigung (Art. 3 der UN-Menschenrechte und damit zwingendes Völkerrecht). Wer die dafür sichern Mittel verweigert, schafft dieses Recht ab.

Auszug aus Den UN-Menschenrechten

Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Erläuterung zu Artikel 3

Das Recht auf Leben ist die Vorbedingung der Ausübung aller anderen Menschenrechte und daher eine zentrale Garantie. Zwar verbietet dieser Artikel nicht die gesetzliche Hinrichtung von Menschen; in den meisten Staaten der Welt ist die Todesstrafe für schwere Verbrechen nach wie vor in Kraft. Allerdings kann das Recht auf Leben, zusammen mit dem Verbot grausamer Bestrafung (siehe Artikel 5) als moralische Legitimation verstanden werden, sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

Wie das Recht auf Leben ist auch das Recht, frei und sicher zu leben, von überragender Bedeutung. Der Staat ist verpflichtet, die Freiheit und Sicherheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und alle Vorkehrungen, die möglich und zumutbar sind, zu treffen, damit dieses Recht auch nicht von privater Seite (seien es Individuen oder Organisationen) verletzt werden kann. 

Was Sagt Das Gesetz In Der Schweiz Dazu?

Notwehr

In der Schweiz ist Notwehr in Art. 15 StGB geregelt. Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, ist es erlaubt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. Damit die Tat des Abwehrenden straffrei ist, muss der rechtswidrige Angriff in verhältnismäßiger Weise abgewehrt werden.

Notwehrexzess

Bei Überschreitung der Grenzen der Notwehr mildert das Gericht die Strafe (Artikel 16 Absatz 1: Notwehrexzess). Wird die Grenze der Notwehr jedoch in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff überschritten, so entfällt die Schuld, und der Angegriffene bleibt straflos (Artikel 16 Absatz 2 StGB: entschuldbarer Notwehrexzess).

Was sagt das Gesetz in der Deutschland dazu?

gerne Verlinken wir da auf einen Beitrag, der uns empfohlen wurde vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik. Im Beitrag wurde ein umfangreicher Ratgeber zum Thema “Selbstverteidigung: Möglichkeiten & Grenzen” veröffentlicht. Dieser beinhaltet unter anderem folgende Informationen: 

Selbstverteidigung in Deutschland

  • Selbstverteidigung: Was ist erlaubt?
  • Tipps zur Selbstverteidigung
  • Selbstverteidigung für Kinder, Senioren, Frauen und Männer, uvm.

Hier zum Beitrag zum Notwehrrecht in Deutschland

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